Vereinbaren statt Anordnen
Vorwort
Damit ein Kind das Beste aus dem Schulbesuch an der PTS Mittersill machen kann, braucht es Unterstützung und Förderung durch Lehrer, Erziehungsberechtigte und ausbildende Betriebe.
Die Leistungsbereitschaft des Kindes ist spürbar größer, wenn alle Schulpartner am selben Strang ziehen. Die Zusammenarbeit der Schulpartner, ihre Mitwirkung bei der Gestaltung der eigenen Lehr-, Lern- und Lebensbedingungen an einer Schule gehören zu den Pflichten und Rechten von Lehrerinnen und Lehrern, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern und haben in den Schulgesetzen ihren Niederschlag gefunden.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind aber lediglich der Rahmen. Es liegt an der Schulpartnerschaft, diesen Rahmen zu füllen. Es liegt an ihr, Spielregeln vorzugeben, die alle verstehen und mit denen sich alle identifizieren können.
Vereinbarungen sichern und verbessern die Schulqualität!
Jugendliche, auch wenn sie es vielleicht manchmal nicht zugeben, sind neugierig darauf, was sie an „ihrer“ neuen Schule erwartet.
Auch die Erziehungsberechtigten wollen wissen, was „ihre Schule“ leistet, was sie verlangt.
Für die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer muss es daher eine Selbstverständlichkeit sein, alle angebotenen Lehr- und Lerninhalte möglichst offen darzulegen, damit das angestrebte Ziel „positiver Schulabschluss“ gewährleistet werden kann.
Von vornherein sollten aber auch die Spielregeln offen gelegt werden, die an unserer Schule gelten, damit die Schulpartner wissen, welche Erwartungen an sie gestellt werden und welche Aufgaben auf sie zukommen.
Für unsere Schule wurden von allen Beteiligten folgende Bereiche abgegrenzt:
Wer sind die Schulpartner?
Was erwarten wir uns allgemein von den Schülerinnen und Schülern?
Welchen Pflichten sollten die Schülerinnen und Schüler nachkommen?
Welche Rechte können die Schülerinnen und Schüler für sich in Anspruch nehmen?
In keinem dieser Bereiche liegt die Verantwortung für das Gelingen bei einem Schulpartner allein.
Es gilt:
Alle Schulpartner tragen Verantwortung für die Qualität der Schule.
Wer sind die Schulpartner?
Im Zentrum allen schulischen Geschehens stehen die Schülerinnen und Schüler.
Bei allen Maßnahmen ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.
Erziehungsberechtigte gelten dabei primär als Erziehende und sind darüber hinaus längst nicht mehr „schulfremde Personen“ - z.B. bei der Begleitung von Schulveranstaltungen.
Die Rolle der Lehrerinnen und Lehrer als primär Unterrichtende muss ebenfalls als solche anerkannt werden.
Letztlich liegt es in der Verantwortung der Lehrpersonen, einen qualitätsvollen Unterricht zu gestalten, die Freude am Lernen zu vermitteln und Lust auf Lernen zu machen.
Der Schulleitung obliegt dabei die Leitung, Organisation und Administration der Schule, sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern.
Gute Zusammenarbeit kommt aber nicht von ungefähr, sondern beruht auf gegenseitigem Respekt und auf dem Wissen um Rechte und Pflichten sowie um die Erwartungen, die an die anderen gestellt werden.